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Rechtliches

Oft wird die Frage gestellt, ob unsere Produkte legal erworben werden können.

Unsere Produkte aus den Bereichen Wärmebildtechnik, Restlichtverstärker, Optik, Ballistikschutz und Tarnung sind exportbeschränkt.

Wir können die meisten der auf dieser Seite dargestellten Produkte vollkommen legal an Privatpersonen verkaufen, wenn diese Staatsbürger der EU sind, sowie an Firmen, wenn diese ihren Sitz in der EU haben.
Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, USA, Kanada, Großbritannien, Australien und Neuseeland sind ebenfalls mögliche Ausfuhrländer und zählen dabei als der EU gleichgestellt; ggf. sind für diese Länder weitere Formulare vorab auszufüllen. Käufer aus anderen Ländern benötigen eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA.

Für die Einhaltung etwaiger gesetzlicher Erwerbs-, Einsatz- oder Nutzungsverbote bzw. -einschränkungen in ihren Heimat- bzw. Nutzungsländern sind die Kunden selbst verantwortlich!

Zu Ihrer und unserer Rechtssicherheit und um den derzeit gültigen internationalen Regelungen zu entsprechen, senden wir daher Kunden, die Wärmebildgeräte, bestimmte Restlichtverstärker, Ballistikschutzprodukte oder andere sogenannte „dual-use-Produkte“ bestellen, vorab eine Endnutzer- bzw. Endnutzungserklärung, welche vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an info@h7.de gesendet werden muß, bevor der Auftrag weiterbearbeitet werden kann.

Die Endnutzer- bzw. Endnutzungserklärung belehrt Sie u.a. über Exportbeschränkungen der genannten Produktgruppen und weist Sie auf die Pflicht hin, bei Ausfuhr ggf. vorab eine Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzuholen.
Sollten Sie eines unserer Produkte, welches exportbeschränkt ist, innerhalb der EU bzw. in eines der o.g. Länder veräußern, verschenken oder anderweitig weitergeben wollen, empfehlen wir dringend, sich von dem/den Erwerber(n) vorab ebenfalls eine Endnutzer- bzw. Endnutzungserklärung aushändigen zu lassen. Endnutzer aus anderen Ländern benötigen zudem eine Ausfuhrgenehmigung des BAFA.

Bitte beachten Sie, daß es zwei verschiedene Formulare der Endnutzer- bzw. Endnutzungserklärung gibt – eine für Optronik (Wärmebildgeräte, bestimmte Restlichtverstärker) und eine für Ballistikschutzprodukte (Helme, Ballistikschutzplatten, Weichballistikprodukte) etc.
Bei den einzelnen Produkten finden Sie das passende Formular verlinkt. Im Rahmen einer Bestellung erhalten Sie automatisch das passende Formular per Mail/Post. 

Besonderheiten von Produkten der Sparte Optronik (Wärmebildgeräte, Restlichtverstärker):

Zivile Käufer/Nutzer dieser Produkte sind selbst dafür verantwortlich, etwaige Erwerbs-, Besitz- oder Nutzungsverbote bzw. -einschränkungen in ihren Heimat- bzw. Nutzungsländern zu beachten.
In der Bundesrepublik Deutschland gelten die genannten Geräte bei Vorliegen einer festen Verbindung mit einer Waffe bzw. mit einer auf einer Waffe montierten Zieloptik oder bei Verbindung mit einer Montage, die auf einer Waffe bzw. einer mit einer Waffe verbundenen Zieloptik montiert werden kann, nach wie vor als verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes, sind aber für Inhaber eines deutschen Jahresjagdscheins bundesweit zum Erwerb und zur Nutzung (z.B. Schießstand) freigegeben, wobei zur tatsächlichen Jagdausübung die jeweiligen bundeslandspezifischen Bestimmungen gelten, die weiter einschränkend sein können. Für andere Waffennutzer ohne deutschen Jahresjagdschein ist unverändert eine Ausnahmegenehmigung des BKA oder eine andere entsprechende behördliche Erlaubnis vonnöten.

Die Endnutzungs-/Endnutzererklärung für Optronik finden Sie hier.

Besonderheiten von Produkten der Sparte Ballistikschutz (Helme, Hartballistik, Weichballistik):

Zivile Käufer/Nutzer dieser Produkte sind selbst dafür verantwortlich, etwaige Erwerbs-, Besitz- oder Nutzungsverbote bzw. -einschränkungen in ihren Heimat- bzw. Nutzungsländern zu beachten. 
Meist gilt ein Verwendungsverbot bei öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen etc.
Unsere Ballistikschutzprodukte tragen die entsprechende Zertifikatnummer und sind legal zivil erwerbbar (was für nahezu alle anderen auf dem Markt erhältlichen Produkte NICHT zutrifft).
Ballistikschutzprodukte aus dem militärischen/behördlichen Bereich sind i.d.R. auch NUR militärisch/behördlich zugelassen – fragen Sie immer nach der zivilen Zulassung!

Unabhängig davon haben wir auch besonders gekennzeichnete Ballistikschutzprodukte, die ausschließlich an Behörden abgegeben werden dürfen, weshalb wir vor der Bearbeitung entsprechender Anfragen eine Legitimation einfordern.

Die Endnutzungs-/Endnutzererklärung für Ballistikschutzprodukte finden Sie hier.

Besonderheiten von Produkten der Sparte Tarnung/Bekleidung:

Zivile Käufer/Nutzer dieser Produkte sind selbst dafür verantwortlich, etwaige Erwerbs-, Besitz- oder Nutzungsverbote bzw. -einschränkungen in ihren Heimat- bzw. Nutzungsländern zu beachten. In der Regel ist die Ware exportbeschränkt.

Besonderheiten von Produkten für Behörden & Militär:

Militär- bzw. Behördenversionen von Geräten und Ausrüstung sind ausschließlich dem entsprechend berechtigten Nutzerkreis verfügbar. Entsprechende Personen wenden sich für nähere Informationen mit einem Legitimationsnachweis direkt an info@h7.de

Stand der Informationen: 22.02.2022

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